Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte
Um als Lehrkraft in Integrations- oder BSK-Kursen unterrichten zu können, benötigt man eine Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Oftmals wird hierfür der Besuch einer entsprechenden Zusatzqualifizierung vorausgesetzt, die auf die Tätigkeit in den unterschiedlichen Kursformen vorbereitet. Wir bieten folgende vom BAMF anerkannte und geförderte Zusatzqualifizierungen an:
Wir, das SprachHaus, haben jeden Tag so viel mit Menschen und mit Kommunikation zu tun, dass wir es schöner finden, unsere verschiedenen Gegenübers auf unserer Website zu duzen. Wem das unseriös erscheint, dem sei versichert, dass wir unsere Aufgaben sehr ernst nehmen und alles dafür tun, unserem Auftrag der professionellen Sprachvermittlung gerecht zu werden.
Kontakt für Lehrkräftequalifizierungen